In folgenden Fällen sollte der Augenarzt umgehend aufgesucht werden:


  • Verätzungen und Verbrennungen

  • Gewalteinwirkung auf das Auge

  • Fremdkörper im Auge

  • Anhaltende Reizzustände 

  • Plötzliche Sehverschlechterung

  • Sehstörungen wie Blitze, Schleier, Flecken

  • Plötzlich auftretende Doppelbilder

Im Falle eines Notfalles ausserhalb unserer Betriebszeiten vermittelt das Aerztefon zum diensthabenden Augenarzt  :