In folgenden Fällen sollte der Augenarzt umgehend aufgesucht werden:
-
Verätzungen und Verbrennungen
-
Gewalteinwirkung auf das Auge
-
Fremdkörper im Auge
-
Anhaltende Reizzustände
-
Plötzliche Sehverschlechterung
-
Sehstörungen wie Blitze, Schleier, Flecken
-
Plötzlich auftretende Doppelbilder
Im Falle eines Notfalles ausserhalb unserer Betriebszeiten vermittelt das Aerztefon zum diensthabenden Augenarzt :